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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MandA Tours – Michael und A. Hirschhäuser GbR

Nachfolgend Manda Tours

  1. Abschluss des Vertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Manda Tours den Abschluss des Reisevertrages zu diesen AGB verbindlich an. Der Reisevertrag wird durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Manda Tours rechtskräftig. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden.

  1. Bezahlung

Bei Vertragsschluss und nach Übergabe des Sicherungsscheines wird die Rechnung ausgestellt und eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Die Restsumme muss unaufgefordert und spätestens 60 Tage vor vereinbartem Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen unter 60 Tagen vor Reiseantritt wird die Gesamtrechnung sofort fällig. In jedem Fall ist die Restzahlung nur dann zu leisten, wenn die Reise von Manda Tours nicht mehr abgesagt werden kann. Bankverbindung Nassauische Sparkasse Usingen, IBAN: DE41 5105 0015 0159 0466 48 BIC: NASSDE55XXX. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist Manda Tours nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz entsprechend § 5. zu verlangen.

  1. Leistungen

Manda Tours schuldet Reiseleistungen, wie es in dem anzufahrenden Reiseland üblich ist. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Manda Tours bindend. Manda Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Kunde informiert wird.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

Eine Änderung von Reiseleistungen, darf nur vorgenommen werden, wenn durch die Änderung die Reise nur geringfügig beeinträchtigt wird und sie nur unwesentliche Leistungen betrifft. Jede Änderung muss für den Kunden zumutbar sein. Die Umstände, die eine Änderung erforderlich machen, dürfen von Manda Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sein. Manda Tours ist verpflichtet, den Kunden von nicht geringfügigen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Manda Tours bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Manda Tours vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderunge des Reisepreises hat Manda Tours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 1 Monat vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Manda Tours eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

Der Kunde hat die genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch Manda Tours schriftlich geltend zu machen.

  1. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so kann Manda Tours eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Manda Tours steht es frei, die konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend aufgeführten pauschalierten Gebühren pro Fahrzeug zu verlangen:

bis 60 Tage vor Reisebeginn die Anzahlung

59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;

29 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises;

Nimmt der Kunde infolge vorzeitiger Heimreise oder sonstiger zwingender Gründe einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich Manda Tours bei den jeweiligen Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Manda Tours empfiehlt den Abschluss von Reiseversicherungen (Reiserücktritt-, Haftpflichtversicherung etc.), sowie einen internationalen Schutzbrief.

  1. Rücktritt/Kündigung durch Manda Tours

Im Falle von höherer Gewalt oder wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann Manda Tours bis zur in der Reisebeschreibung genannten Frist, bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, vom Reisevertrag zurücktreten. In jedem Fall ist Manda Tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzusenden. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden erstattet.

  1. Mitwirkung und Pflichten des Kunden

Behinderungen oder Krankheiten hat der Kunde Manda Tours bereits bei der Anmeldung, spätestens aber nach Kenntnis, anzuzeigen. Die allgemeine körperliche Konstitution sollte gut sein. Für die Einhaltung der Zoll-, Pass, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde verantwortlich und trägt im Falle von Missachtung, sämtliche hieraus resultierenden Konsequenzen. Der Kunde verpflichtet sich zur größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber Manda Tours und gegenüber den anderen Reiseteilnehmern. Er wird sich insbesondere während der gesamten Reise so verhalten, dass weder er selber, noch die weiteren Reiseteilnehmer, die Reiseleitung oder Manda Tours in ihrem Eigentum, ihrer Freiheit, körperlichen Unversehrtheit oder ihrem Leben geschädigt oder gefährdet werden und er wird alles unterlassen, was die Durchführung der Reise erschwert, beeinträchtigt oder die anderen Teilnehmer übermäßig stören könnte. Im Falle des Verstoßes dieser Pflichten ist Manda Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Manda Tours ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden

Sind eine oder mehrere Reiseleistungen der Reise mangelhaft, so hat der Kunde Recht auf

  • Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist. Manda Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leistet Manda Tours binnen einer angemessenen Frist nicht Abhilfe, so kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und verlangen die hierfür erforderlichen Aufwendungen ersetzt zu bekommen.
  • Minderung des Reisepreises für die Dauer des Mangels in der angemessenen Höhe. Ein Minderungsanspruch steht dem Kunden nicht zu, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, den Reisemangel Manda Tours
  • Kündigung statt Minderung, wenn der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt oder die Reise dem Kunden infolge des Mangels nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe gewährt hat.
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn, die Nichterfüllung ist von Manda Tours nicht zu vertreten. Wird die Reise erheblich beeinträchtigt oder vereitelt, kann der Kunde auch eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
  1. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Manda Tours ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Manda Tours nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, oder soweit Manda Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

  1. Fristen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringungen der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber Manda Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von Manda Tours zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von Manda Tours oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Manda Tours oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisvertrages zur Folge.

  1. Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen Manda Tours und dem Kunden richten sich nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen Manda Tours ist der Sitz von Manda Tours. Für Klagen von Manda Tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn die Klage richtete sich gegen Vollkaufleute, oder Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Manda Tours maßgeblich.